Rechtsextremismus in Deutschland


Quelle: Berichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz
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Gewalttaten
beinhalten:
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Tötungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte, Körperverletzungen,
Brandstiftungen, Auslösen von Sprengstoffexplosionen, Landfriedensbruch
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andere
Straftaten beinhalten:
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Sachbeschädigungen, Nötigung/Bedrohung, Verbreiten
von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, Störung der Totenruhe und andere Formen der Schändung
jüdischer Friedhöfe und Gedenkstätten, Volksverhetzung
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Beispiele rechtsextremer Taten:
Mordanschläge:
Am 11. Juni 2000 wurde ein mosambikanischer Staatsangehöriger im Bereich des Stadtparks in Dessau (Sachsen-Anhalt) von drei männlichen Tätern angegriffen. Das Opfer verstarb am 14. Juni an den Folgen der Tritte und Schläge. Die Täter wurden am 30. August wegen gemeinschaftlichen Mordes schuldig gesprochen. Der Hauptangeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die beiden Mitangeklagten jeweils zu 9 Jahren Jugendstrafe.
In der Nacht zum 24. Juli 2000 wurde in Ahlbeck (MecklenburgVorpommern) ein 51-jähriger Obdachloser von vier männlichen Tätern durch Tritte und Schläge gegen den Kopf getötet. Die Täter erklärten gegenüber der Polizei: "Asoziale und Landstreicher passten nicht in die Gesellschaft". Der 24-jährige Haupttäter wurde am 23. Februar 2001 durch das Landgericht Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Gegen die drei Mittäter hatte das Gericht bereits am 2. Februar 2001 Jugend- und Freiheitsstrafen von 3, 8 und 12 Jahren verhängt.
Brandanschlag auf Synagoge:
Am 20. April 2000 verübten drei Täter einen Brandanschlag auf die jüdische Synagoge in Erfurt (Thüringen). Gegen die Rückfront des Gebäudes wurden zwei Flaschen mit Brandbeschleuniger (sogenannte Molotow-Cocktails) geworfen. Die Flaschen zerbrachen auf dem Dachgiebel und der Gebäuderückwand ohne größeren Schaden anzurichten. In Tatortnähe wurde folgendes Bekennerschreiben aufgefunden: "Dieser Anschlag basiert auf rein antisemitischer Ebene! Wir grüßen den Verfassungsschutz Gotha. Heil Hitler. Die Scheitelträger". Das Thüringer Oberlandesgericht verurteilte die Täter am 13. Juli wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu Jugendstrafen von drei bzw. zwei Jahren und drei Monaten. Ein dritter Angeklagter, der Fahrer des Tatfahrzeuges, erhielt eine Bewährungsstrafe.
Schändungen jüdischer Friedhöfe:
Mit 56 Taten ist die Zahl der Schändungen jüdischer Friedhöfe und Gedenkstätten im Vergleich zu 1999 (47) leicht angestiegen.
Am 16. Februar 2000 beschmierten unbekannte Täter in Göttingen (Niedersachsen) auf dem dortigen jüdischen Friedhof insgesamt 47 Grabsteine mit Hakenkreuzen und Parolen wie "Juda verrecke".
Am 24. Februar 2000 errichteten unbekannte Täter auf dem jüdischen Friedhof in Potsdam (Brandenburg) ein rotes, mit einem Hakenkreuz versehenes Holzkreuz mit der Aufschrift: "Die Nationale Bewegung gedenkt dem durch jüdische Kommunisten ermordeten SA-Helden Horst Wessel zum 70. Todestag. 23.02.30".
Am 27. März 2000 besprühten unbekannte Täter die Grabsteine des jüdischen Friedhofs in Georgensgmünd (Bayern) mit Parolen wie: "Für's Volk - Juden sterbt - Sieg Heil - ins KZ mit den Volksbetrügern - Friedmann, du stirbst". Insgesamt wurden 20 Grabsteine auf diese Weise beschädigt.
aus: Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2000 des Bundesinnenministeriums